Bedingungen für die Erbringung des Dienstes Axon durch die CREHLER Sp. z o.o. – einer Vertriebsanwendung für Außendienstmitarbeiter, die als Aufsatz auf einem Shopware-6-Shop betrieben wird.
Dies ist eine deutsche Übersetzung, die der besseren Verständlichkeit dient. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die polnische Fassung maßgeblich. Zur verbindlichen polnischen Fassung →
Diese AGB regeln die Bedingungen, zu denen die CREHLER Sp. z o.o. den Dienst Axon erbringt – eine Vertriebsanwendung für Außendienstmitarbeiter, die als Aufsatz auf einem Shopware-6-Shop betrieben wird. Der Dienst wird ausschließlich gegenüber Unternehmern erbracht.
Diese AGB sind Geschäftsbedingungen im Sinne von Art. 8 des polnischen Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege.
§ 1. Begriffsbestimmungen
- Anbieter – CREHLER Sp. z o.o. mit Sitz in Zielona Góra, ul. Generała Władysława Sikorskiego 4/120, 65-454 Zielona Góra, Polen, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS), geführt vom Amtsgericht Zielona Góra, VIII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer: 0000589243, Stammkapital 48.000,00 PLN, NIP: 9731024669, REGON: 363109359.
- Kunde – ein Unternehmer, der mit dem Anbieter einen Vertrag über die Erbringung des Dienstes geschlossen hat.
- Dienst (Axon) – die vom Anbieter im Modell Software as a Service (SaaS) bereitgestellte Vertriebsanwendung, einschließlich des Panels und der Dokumentation.
- Panel – die unter der Adresse panel.useaxon.io verfügbare Verwaltungsoberfläche zur Verwaltung des Kontos, der Shops und der Abrechnungen.
- Konto – die Gesamtheit der Ressourcen und Berechtigungen des Kunden im Panel, die im Rahmen der Registrierung angelegt wird.
- Shop (Mandant) – eine einzelne Axon-Instanz, die mit einer Shopware-Instanz des Kunden verbunden und unter einer gesonderten Adresse erreichbar ist. Der Shop ist die Abrechnungseinheit.
- Shopware – die Onlineshop-Software Shopware 6 in der in § 4 angegebenen Version, an der der Kunde die Rechte und Lizenzen eigenständig innehat.
- SW Access Token – der Zugangsschlüssel zur API des Shopware-Verkaufskanals, den der Kunde übermittelt, um den Shop mit dem Dienst zu verbinden.
- Nutzer – eine Person, der der Kunde Zugang zum Dienst gewährt hat, insbesondere ein Außendienstmitarbeiter.
- Kundendaten – Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes verarbeitet werden, einschließlich personenbezogener Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist. Die Kundendaten werden in der Shopware-Instanz des Kunden gespeichert.
- Testphase – 14 Tage unentgeltlicher Nutzung des Dienstes, gerechnet ab dem Hinzufügen des ersten Shops.
- Abrechnungszeitraum – ein monatlicher Zeitraum, gerechnet ab dem Tag der Aktivierung des Abonnements.
- Preisliste – die Aufstellung der Entgelte, veröffentlicht unter der Adresse useaxon.io/de/preisliste, die Anlage 1 bildet. Im Falle von Abweichungen gilt die unter der Adresse useaxon.io/de/preisliste veröffentlichte Preisliste.
- SLA – die Bedingungen für die Verfügbarkeit des Dienstes und die Regeln für den Support, die Anlage 2 bilden.
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – der Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, der Anlage 3 bildet.
§ 2. Gegenstand und Art des Dienstes
- Der Anbieter stellt dem Kunden Axon über das Internet zur Verfügung, ohne Übertragung von Rechten an der Software, zu den in § 11 festgelegten Bedingungen.
- Axon ist eine Präsentations- und Vertriebsabwicklungsschicht über dem System des Kunden. Axon enthält keine eigene Geschäftslogik: Preise, Rabatte, Limits, Berechtigungen, Handelspolitik und der Lebenszyklus der Dokumente stammen aus dem Shopware des Kunden und werden von Axon ausschließlich dargestellt und weitergeleitet.
- Funktionsweise. Der Anbieter stellt eine Anwendung bereit, die im Browser des Nutzers läuft. Die Anwendung verbindet sich direkt mit der Shopware-Instanz des Kunden; Geschäftsdaten laufen weder über die Infrastruktur des Anbieters noch werden sie dort gespeichert. Die Authentifizierung des Nutzers erfolgt durch das Shopware des Kunden auf Grundlage seiner eigenen Zugangsdaten; der Anbieter erhält und speichert diese Zugangsdaten nicht.
- In der Infrastruktur des Anbieters werden ausschließlich gespeichert: Kontodaten, Abrechnungsdaten sowie die Konfiguration des Shops, die die Adresse der Shopware-Instanz, den technischen Namen, eine etwaige eigene Domain, den SW Access Token und die Farbeinstellungen umfasst.
- Geschäftsdaten, die bei der Nutzung des Dienstes entstehen – Angebote, Bestellungen, Rechnungen, Kunden- und Produktdaten – sowie die Oberflächeneinstellungen der einzelnen Nutzer werden in der Shopware-Instanz des Kunden gespeichert. Der Anbieter führt keine eigene Datenbank dieser Daten.
- Axon ersetzt nicht die Verwaltungsoberfläche von Shopware. Der Umfang der über Axon nicht verfügbaren Tätigkeiten ist in der Dokumentation beschrieben.
- Der Dienst wird in polnischer, englischer und deutscher Sprache erbracht.
§ 3. Vertragsschluss und ausschließlich beruflicher Charakter
- Der Vertrag kommt mit der Einrichtung des Kontos und dem Hinzufügen des ersten Shops zustande, nach Annahme der AGB und der Datenschutzerklärung.
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Der Dienst ist ausschließlich für Unternehmer bestimmt und wird ausschließlich an diese zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vertrieben. Der Anbieter kann den Vertragsschluss verweigern oder innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass unwahre Angaben gemacht wurden, gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde oder der Dienst entgegen seiner Bestimmung genutzt wird.
§ 4. Technische Anforderungen und Voraussetzungen auf Seiten des Kunden
- Für die Nutzung des Dienstes sind erforderlich:
- eine aktive Shopware-6-Instanz in Version 6.7 oder neuer, die hinsichtlich der Sicherheit vom Hersteller unterstützt wird, im Modell SaaS, PaaS oder Self-hosted;
- gültige Lizenzen für Shopware und die Module, die für die vom Kunden gewünschten Funktionen erforderlich sind;
- ein SW Access Token eines Verkaufskanals, der B2B-Kunden und -Preise umfasst;
- eine Konfiguration der Shopware-Instanz, die die Verbindung mit der Anwendung ermöglicht, einschließlich CORS-Einstellungen gemäß der Dokumentation;
- ein Endgerät mit einem aktuellen Browser sowie ein Internetzugang.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Shopware-Instanz hinsichtlich der Sicherheitsupdates auf aktuellem Stand zu halten und diese ohne unnötige Verzögerung zu installieren. Der Anbieter haftet nicht für die Folgen der Nutzung des Dienstes auf einer Shopware-Instanz, die bekannte, nicht behobene Sicherheitslücken aufweist, insbesondere nicht für einen auf diesem Wege erlangten unbefugten Zugriff auf Kundendaten.
- Der Anbieter liefert keine Lizenzen für Shopware oder Module des Herstellers Shopware und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Umfang oder Bedingungen. Die Beschaffung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Lizenzen obliegt dem Kunden. Das Fehlen einer erforderlichen Lizenz führt dazu, dass die entsprechenden Funktionen von Axon nicht verfügbar sind, und stellt keinen Mangel des Dienstes dar.
- Der von den Shopware-Lizenzen abhängige Funktionsumfang des Dienstes ist in Anlage 1 Ziff. 5 festgelegt.
- Axon erfordert eine ständige Netzwerkverbindung. Der Dienst ist nicht für den vollständigen Offline-Betrieb bestimmt. Kurze Verbindungsunterbrechungen beenden die Sitzung nicht; Änderungen, die im Zeitpunkt des Verbindungsverlusts nicht gespeichert waren, werden jedoch weder in eine Warteschlange gestellt noch später übertragen, mit Ausnahme des Massenhinzufügens von Produkten. Dieser Grundsatz ist eine Eigenschaft des Dienstes und kein Mangel.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Konfiguration von Shopware der Dokumentation entspricht und die Daten in seinem System korrekt sind.
§ 5. Testphase
- Dem Kunden steht eine 14-tägige Testphase zu, die unentgeltlich ist, keine Angabe von Zahlungskartendaten erfordert und den vollen Funktionsumfang umfasst.
- Die Testphase steht einmalig zu. Der Anbieter kann demselben Kunden oder verbundenen Unternehmen eine weitere Testphase verweigern.
- Nach Ablauf der Testphase aktiviert der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement oder der Shop wird gesperrt. Die Sperrung führt nicht zum Verlust von Kundendaten, da sich diese Daten in seiner Shopware-Instanz befinden und diese nie verlassen haben.
- Der Anbieter erhebt nach Ende der Testphase keine Entgelte automatisch.
- Die Konfiguration eines nach der Testphase gesperrten Shops wird 30 Tage lang aufbewahrt und anschließend zusammen mit dem SW Access Token gelöscht.
§ 6. Entgelte, Rechnungen und Steuern
- Die Abonnementgebühr wird je Shop berechnet, unabhängig von der Anzahl der Nutzer, Endgeräte, Angebote und Bestellungen.
- Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der Preisliste. Alle Beträge in der Preisliste sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird gemäß den für die jeweilige Transaktion und den Status des Kunden maßgeblichen Vorschriften abgerechnet. Bei grenzüberschreitender Erbringung des Dienstes an einen Steuerpflichtigen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union kann die Steuer vom Kunden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden, sofern sich dies aus den geltenden Vorschriften ergibt. Der Anbieter kann die USt-IdNr. oder sonstige Informationen verlangen, die zur korrekten Bestimmung der Besteuerungsregeln erforderlich sind.
- Die Abrechnungswährung wird anhand des in den Abrechnungsdaten des Shops angegebenen Landes bestimmt. Für Kunden aus Polen ist die Abrechnungswährung der polnische Złoty, und die Angabe der NIP-Nummer ist verpflichtend.
- Umsatzsteuer:
- Verkäufe an Steuerpflichtige mit Sitz in Polen unterliegen dem Regelsteuersatz von 23 %;
- Verkäufe an Steuerpflichtige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über eine gültige, im VIES-System überprüfte USt-IdNr. verfügen, werden im Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet; die Steuer schuldet der Erwerber;
- Verkäufe an Steuerpflichtige außerhalb der Europäischen Union unterliegen in Polen nicht der Umsatzsteuer;
- der Kunde haftet für die Richtigkeit und Aktualität der angegebenen Steueridentifikationsnummer. Die Angabe einer ungültigen oder unrichtigen Nummer berechtigt den Anbieter, die Rechnung zu berichtigen und dem Kunden die geschuldete Steuer zuzüglich Zinsen in Rechnung zu stellen.
- Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den jeweils nächsten Abrechnungszeitraum.
- Zahlungen werden von Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten. Die akzeptierten Zahlungsmethoden ergeben sich aus der Preisliste.
- Der Kunde willigt in die Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form ein. Rechnungen für Erwerber mit polnischer NIP-Nummer werden im Nationalen System für elektronische Rechnungen (KSeF) ausgestellt; Rechnungen für sonstige Erwerber werden im Panel bereitgestellt und an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs fordert der Anbieter den Kunden zur Zahlung auf und setzt eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Anbieter den Zugang zum Shop sperren. Für den Zeitraum einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung ist das Entgelt geschuldet.
- Dem Anbieter stehen gesetzliche Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie die Entschädigungspauschale nach dem polnischen Gesetz zur Verhinderung übermäßiger Verzögerungen im Geschäftsverkehr zu.
- Eine Änderung der Preisliste erfordert eine Mitteilung an den Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger. Die neuen Sätze gelten ab dem nächsten Abrechnungszeitraum. Ein Kunde, der die Änderung nicht akzeptiert, kann den Vertrag mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens der Änderung kündigen; bis zu diesem Tag gelten die bisherigen Sätze.
§ 7. Konten, Zugang und Zugangsdaten
- Die Zugänge der Nutzer zu Axon beruhen auf den Benutzerkonten im Shopware des Kunden. Die Authentifizierung erfolgt durch Shopware; der Anbieter führt keine Datenbank der Passwörter der Nutzer und hat keinen Zugriff darauf.
- Das Konto im Panel ist ein gesondertes, vom Anbieter geführtes Konto mit einem eigenen Passwort, das in Form eines Hashwerts gespeichert wird.
- Der SW Access Token ist ein Zugangsschlüssel zur API des Verkaufskanals, der gemäß der Architektur von Shopware in Integrationen, die die Store API nutzen, offen einsehbar ist und keine Zugangsberechtigung darstellt, die für sich allein Zugriff auf personenbezogene Daten der Kunden des Kunden gewährt. Der Anbieter speichert ihn in der Konfiguration des Shops und verwendet ihn ausschließlich zur Erbringung des Dienstes.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Berechtigungen des Verkaufskanals, aus dem der SW Access Token stammt, auf den für den Dienst erforderlichen Umfang zu beschränken, und verpflichtet sich, unverzüglich einen neuen Schlüssel zu generieren, sobald er Kenntnis von dessen Missbrauch oder von einer Sicherheitslücke erlangt, die dessen Verwendung gegen die Shopware-Instanz ermöglicht.
- Der Anbieter löscht den SW Access Token unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Vertrags oder Löschung des Shops.
- Der Kunde haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer wie für eigene, einschließlich der Erteilung und des Entzugs ihrer Berechtigungen in Shopware.
- Der Kunde verpflichtet sich, Dritten keinen Zugang zum Dienst zu gewähren und den Dienst nicht ohne gesonderten Vertrag für Dritte zu nutzen.
- Der Anbieter darf auf die Konfiguration des Shops nur in dem Umfang zugreifen, der zur Bearbeitung einer Supportanfrage, zur Behebung einer Störung oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
§ 8. Nutzungsbedingungen
- Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst im Einklang mit dem Recht, den AGB und der Dokumentation zu nutzen.
- Untersagt sind insbesondere:
- Handlungen, die die Stabilität oder Sicherheit des Dienstes gefährden, einschließlich Last- und Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters;
- die Umgehung technischer Beschränkungen, Anfragelimits oder Zugriffskontrollmechanismen;
- die Vervielfältigung, Dekompilierung und Übersetzung des Codes des Dienstes über den durch zwingende Rechtsvorschriften erlaubten Umfang hinaus;
- die Nutzung des Dienstes zur Entwicklung eines Konkurrenzprodukts;
- das Einstellen rechtswidriger Inhalte in den Dienst.
- Der Anbieter kann technische Anfragelimits zum Schutz der Stabilität des Dienstes einführen. Informationen über die Limits werden in der Dokumentation bereitgestellt.
- Im Falle eines Verstoßes gegen Abs. 2 kann der Anbieter den Zugang zum Dienst nach vorheriger Aufforderung sperren, bei einem groben Verstoß – unverzüglich, wobei er den Kunden über den Grund informiert.
§ 9. Verfügbarkeit, Support und Weiterentwicklung
- Der Anbieter bemüht sich, dass der Dienst ununterbrochen verfügbar ist. Die Verfügbarkeitsparameter und die Regeln für den Support sind im SLA festgelegt.
- Der Anbieter kann Wartungsarbeiten durchführen. Geplante Arbeiten werden mit der im SLA festgelegten Vorlaufzeit angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt.
- Der Anbieter entwickelt den Dienst weiter und kann funktionale Änderungen vornehmen. Änderungen, die die bisherige Funktionalität wesentlich einschränken, erfordern eine Mitteilung an den Kunden mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen und berechtigen ihn, den Vertrag mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
- Der Anbieter haftet nicht für Nichtverfügbarkeit, die auf Ursachen auf Seiten des Shopware des Kunden, seines Hostings, seines Internetanbieters, der Endgeräte der Nutzer oder auf das Handeln Dritter zurückzuführen ist, auf die er keinen Einfluss hat. Aufgrund der in § 2 Abs. 3 beschriebenen Funktionsweise des Dienstes bedeutet die Verfügbarkeit der Anwendung nicht die Verfügbarkeit der Kundendaten, wenn dessen Shopware-Instanz nicht verfügbar ist.
§ 10. Reklamationen
- Reklamationen bezüglich des Dienstes reicht der Kunde an die Adresse [email protected] oder über das Formular im Panel ein.
- Die Reklamation sollte enthalten: die Bezeichnung des Kunden und des Shops, eine Beschreibung der Unregelmäßigkeit unter Angabe der einzelnen Schritte, die Nummer des betroffenen Dokuments, Datum und Uhrzeit des Ereignisses, einen Screenshot sowie die Bezeichnung des Endgeräts und des Browsers.
- Der Anbieter bearbeitet die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der vollständigen Meldung. In Angelegenheiten, die die Mitwirkung Dritter erfordern, kann sich die Frist verlängern, worüber der Anbieter informiert.
- Die Antwort wird an die E-Mail-Adresse gesendet, von der die Meldung eingegangen ist.
§ 11. Rechte des geistigen Eigentums
- Sämtliche Rechte an Axon, einschließlich am Code, an der Oberfläche, an der Dokumentation, an Marken und grafischen Elementen, stehen dem Anbieter oder seinen Lizenzgebern zu.
- Mit Vertragsschluss erteilt der Anbieter dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz ohne das Recht zur Unterlizenzierung, für die Dauer des Vertrags und ohne räumliche Beschränkung, zur Nutzung von Axon durch die Nutzer des Kunden in folgenden Nutzungsarten:
- vorübergehende Vervielfältigung von Axon im Speicher der Endgeräte der Nutzer des Kunden, einschließlich im Arbeitsspeicher und im Browser-Cache, in dem Umfang, der erforderlich ist, um Axon zu starten und bestimmungsgemäß zu nutzen;
- Anzeige der Oberfläche von Axon und ihrer grafischen Elemente auf den Endgeräten der Nutzer des Kunden;
- Vervielfältigung der Dokumentation von Axon in digitaler und reprografischer Technik sowie deren Bereitstellung innerhalb der Organisation des Kunden, ausschließlich zu Einführungs- und Schulungszwecken im Zusammenhang mit der Nutzung von Axon.
- Die Lizenz umfasst nicht das Recht zur Vervielfältigung, Änderung oder Verbreitung der Software. Diese Bestimmung lässt die Befugnisse aus Art. 74–75 des polnischen Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte unberührt.
- Plugins für Shopware, die der Anbieter über den Shopware Store bereitstellt, unterliegen den beim jeweiligen Plugin angegebenen Lizenzbedingungen sowie den Geschäftsbedingungen des Shopware Store und nicht diesen AGB.
- Die Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden. Der Anbieter erwirbt daran keinerlei Rechte und verwendet sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Trainieren von Modellen, für vergleichende Analysen oder zum Verkauf.
- Der Anbieter darf statistische und aggregierte Daten, die keine Identifizierung des Kunden und natürlicher Personen ermöglichen, zur Weiterentwicklung des Dienstes verwenden.
- Der Anbieter darf den Namen und das Zeichen des Kunden in Referenzmaterialien verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit durch eine an die Adresse [email protected] gerichtete Erklärung widersprechen; der Widerspruch wird mit seinem Zugang wirksam.
§ 12. Haftung
- Der Anbieter haftet für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags nach den allgemeinen Grundsätzen mit den nachstehend festgelegten Beschränkungen.
- Die Haftung des Anbieters ist auf den tatsächlichen Schaden beschränkt und umfasst nicht entgangenen Gewinn, Datenverluste, die aus Ursachen außerhalb der Infrastruktur des Anbieters entstanden sind, den Verlust von Aufträgen oder mittelbare Schäden.
- Die Gesamthaftung des Anbieters aus dem Vertrag ist in jedem Jahr seiner Laufzeit auf die Summe der Nettoentgelte beschränkt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat.
- Die Beschränkungen gemäß Abs. 2 und 3 gelten nicht für vorsätzlich verursachte Schäden, Personenschäden oder eine Haftung, deren Beschränkung kraft Gesetzes unzulässig ist, einschließlich der Haftung aus den Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.
- Der Anbieter haftet nicht für den Inhalt und die Richtigkeit der aus dem Shopware des Kunden stammenden Daten, insbesondere nicht für Preise, Rabatte, Lagerbestände und Berechtigungen. Axon stellt diese Daten in der Form dar, in der sie aus dem System des Kunden empfangen werden.
- Der Anbieter haftet nicht für die Folgen der Angabe eines SW Access Token aus einem falschen Verkaufskanal durch den Kunden oder für die Folgen der Nutzung einer Shopware-Instanz, die die Anforderungen von § 4 Abs. 2 nicht erfüllt.
- Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen infolge höherer Gewalt. Die von höherer Gewalt betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich.
§ 13. Datenübertragbarkeit, Anbieterwechsel und Ausstieg
Die Bestimmungen dieses Paragrafen regeln die Rechte des Kunden und die Pflichten des Anbieters im Zusammenhang mit dem Wechsel des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten sowie der Übertragung von Daten in die eigene Infrastruktur des Kunden gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates (Datenverordnung).
- Der Kunde kann jederzeit verlangen:
- den Wechsel vom Anbieter zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten;
- die Übertragung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in die eigene IKT-Infrastruktur; oder
- die Beendigung der Nutzung des Dienstes und die Löschung der exportierbaren Daten sowie der digitalen Vermögenswerte ohne deren Übertragung zu einem anderen Anbieter oder in die eigene IKT-Infrastruktur.
- Die maximale Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses beträgt 0 Tage. Der Wechselprozess beginnt mit dem Eingang des Verlangens des Kunden beim Anbieter.
- Im Falle eines Anbieterwechsels übermittelt der Kunde dem Anbieter die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Informationen, insbesondere die Daten des Zielanbieters, sofern diese für die Durchführung des Prozesses erforderlich sind.
- Der Wechselprozess wird ohne unnötige Verzögerung innerhalb eines Übergangszeitraums durchgeführt, der 30 Kalendertage ab Beginn des Wechselprozesses nicht überschreitet.
- Ist der Abschluss des Wechselprozesses innerhalb der in Abs. 4 genannten Frist technisch nicht durchführbar, so:
- informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Verlangens des Kunden über die technische Undurchführbarkeit des Abschlusses des Prozesses innerhalb dieser Frist;
- legt er eine gebührende Begründung für die Ursachen dieser Undurchführbarkeit vor;
- gibt er einen alternativen Übergangszeitraum an, der 7 Monate nicht überschreiten darf.
- Unabhängig von Abs. 5 kann der Kunde den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Bedürfnisse als angemessen erachtet.
- Während des Übergangszeitraums bleibt der Vertrag in Kraft, und der Anbieter:
- gewährleistet die Kontinuität des Dienstes zu den bisherigen Bedingungen;
- leistet dem Kunden sowie den von ihm benannten Dritten angemessene Unterstützung, die für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlich ist;
- handelt mit der gebotenen Sorgfalt, um die Kontinuität der Geschäftstätigkeit des Kunden aufrechtzuerhalten;
- übermittelt dem Kunden Informationen über dem Anbieter bekannte Risiken für die Kontinuität der Erbringung des Dienstes im Zusammenhang mit dem Wechselprozess;
- gewährleistet während des gesamten Wechselprozesses ein angemessenes Sicherheitsniveau der Daten, insbesondere während ihrer Übertragung sowie während des Zeitraums, in dem sie dem Kunden zum Herunterladen bereitgestellt werden;
- unterstützt die Ausstiegsstrategie des Kunden, insbesondere durch die Übermittlung von Informationen, die für den erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses wesentlich sind.
- Die in der Shopware-Instanz des Kunden befindlichen Kundendaten bleiben für den Kunden unabhängig von der Beendigung des Dienstes verfügbar und erfordern keine Migration durch den Anbieter.
- Im Rahmen des Wechselprozesses werden, soweit sie der Kontrolle des Anbieters unterliegen, übertragen oder exportiert:
- Daten, die vom Kunden oder von Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes eingegeben wurden;
- Ausgabedaten, die infolge der Nutzung des Dienstes generiert wurden;
- Metadaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes unmittelbar oder mittelbar generiert oder mitgeneriert wurden;
- die Oberflächeneinstellungen der einzelnen Nutzer;
- die im Rahmen des Dienstes verwaltete Konfiguration des Shops;
- sonstige Daten und digitale Vermögenswerte, die unmittelbar vom Kunden generiert wurden oder sich unmittelbar auf den Kunden beziehen und für die erfolgreiche Durchführung des Wechselprozesses erforderlich sind.
- Der Anbieter stellt die zu exportierenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.
- Vom Umfang der zu exportierenden Daten ausgenommen sind:
- der SW Access Token, der zur Authentifizierung und zur Gewährleistung des Zugriffs auf die Shopware-Instanz verwendet wird;
- API-Schlüssel, Client Secrets, Refresh Tokens, kryptografische Schlüssel sowie sonstige technische Authentifizierungsdaten, die vom Anbieter zur Gewährleistung der Sicherheit, Integrität oder des technischen Betriebs des Dienstes generiert oder verwendet werden, sofern sie keine für die Durchführung des Wechselprozesses erforderlichen Kundendaten darstellen;
- interne Diagnoseprotokolle der Infrastruktur des Anbieters, einschließlich Anwendungs- und Serverprotokollen sowie Informationen zur Fehlerdiagnose, soweit sie den internen Betrieb des Dienstes betreffen und ihre Offenlegung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, der internen Architektur oder der Sicherheitsmechanismen des Anbieters führen würde;
- interne Telemetrie- und Überwachungsdaten der Infrastruktur des Anbieters, einschließlich technischer Metriken, Tracing-Daten und Informationen zur Überwachung der Leistung oder Sicherheit des Dienstes, soweit sie den internen Betrieb des Dienstes betreffen und ihre Offenlegung zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, der internen Architektur oder der Sicherheitsmechanismen des Anbieters führen würde.
- Die in Abs. 11 genannten Ausnahmen:
- dürfen den Wechselprozess weder behindern noch verzögern;
- umfassen weder dem Kunden gehörende Daten noch exportierbare Daten, die für die erfolgreiche Wiederherstellung seiner Daten und Konfiguration bei einem anderen Anbieter oder in seiner eigenen IKT-Infrastruktur erforderlich sind;
- werden ausschließlich in dem Umfang angewandt, der zum Schutz der Sicherheit, der Integrität des Dienstes, der Rechte des geistigen Eigentums oder der Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder eines Dritten erforderlich ist.
- Nach Ablauf des Übergangszeitraums gewährleistet der Anbieter, dass der Kunde die zu exportierenden Daten und digitalen Vermögenswerte während eines Zeitraums von mindestens 30 Kalendertagen herunterladen kann. Die Parteien können einen längeren Bereitstellungszeitraum vereinbaren.
- Der Anbieter erhebt vom Kunden keine Entgelte für den Wechselprozess oder für den Datenexport.
- Der Vertrag gilt als beendet, und der Anbieter informiert den Kunden über seine Beendigung:
- im Falle eines Anbieterwechsels oder der Übertragung von Daten in die eigene IKT-Infrastruktur – mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselprozesses;
- falls der Kunde weder den Anbieter wechseln noch Daten in die eigene IKT-Infrastruktur übertragen möchte und die Beendigung des Dienstes sowie die Löschung seiner Daten verlangt – mit dem Abschluss des Prozesses der Beendigung des Dienstes entsprechend dem Verlangen des Kunden.
- Nach Ablauf des in Abs. 13 genannten Zeitraums für das Herunterladen der Daten oder eines mit dem Kunden vereinbarten längeren Zeitraums wird der Anbieter unter der Voraussetzung des erfolgreichen Abschlusses des Wechselprozesses:
- alle seiner Kontrolle unterliegenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen, die unmittelbar vom Kunden generiert wurden oder sich unmittelbar auf den Kunden beziehen;
- die Konfiguration des Shops, den SW Access Token sowie die übrigen im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Daten löschen;
- ausschließlich Daten aufbewahren dürfen, deren weitere Speicherung aufgrund von Rechtsvorschriften erforderlich ist, insbesondere Abrechnungsunterlagen, für den durch diese Vorschriften vorgeschriebenen Zeitraum.
- Auf Verlangen des Kunden bestätigt der Anbieter die Löschung der Daten in Textform.
- Der Anbieter stellt dem Kunden Informationen über das Wechselverfahren bereit, darunter:
- die verfügbaren Methoden für den Wechsel und die Datenübertragung;
- die verfügbaren Exportformate;
- die dem Anbieter bekannten technischen Einschränkungen;
- Informationen über die Strukturen und Formate der exportierbaren Daten sowie die angewandten Standards und offenen Interoperabilitätsspezifikationen, in einem aktuellen, vom Anbieter geführten Online-Register.
§ 14. Schutz personenbezogener Daten
- Hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch Nutzer und Kunden des Kunden verarbeitet werden, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter in dem im Auftragsverarbeitungsvertrag festgelegten Umfang, der Anlage 3 bildet und zusammen mit dem Vertrag geschlossen wird.
- Hinsichtlich der Kontodaten, der Abrechnungsdaten, der Korrespondenz sowie der auf der Website useaxon.io erhobenen Daten ist der Anbieter Verantwortlicher. Die Grundsätze regelt die Datenschutzerklärung.
- Der Kunde erklärt, dass er über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten verfügt, die mithilfe des Dienstes verarbeitet werden, und dass er gegenüber den betroffenen Personen seine Informationspflichten erfüllt hat.
§ 15. Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangte, nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere technische, kaufmännische und organisatorische Daten.
- Die Verpflichtung besteht während der Laufzeit des Vertrags und 3 Jahre nach dessen Beendigung.
- Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, deren Offenlegung durch Rechtsvorschriften oder durch eine Entscheidung einer zuständigen Behörde vorgeschrieben ist; die offenlegende Partei benachrichtigt hierüber die andere Partei, soweit dies zulässig ist.
§ 16. Laufzeit, Kündigung und Beendigung
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Das Entgelt für einen begonnenen Abrechnungszeitraum wird vorbehaltlich Anlage 2 Ziff. 2 nicht erstattet.
- Der Anbieter kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen.
- Der Anbieter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden, wenn:
- der Kunde trotz Aufforderung mehr als 30 Tage mit der Zahlung in Verzug ist;
- der Kunde grob gegen § 8 verstößt;
- die Nutzung des Dienstes durch den Kunden die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kunden gefährdet.
- Die Beendigung des Vertrags berührt nicht die Pflicht zur Zahlung von Forderungen, die vor dem Tag der Beendigung entstanden sind.
- Die Bestimmungen der § 11, § 12, § 13, § 15 und § 18 bleiben nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
- Bestehen 90 Tage lang keine aktiven Shops, ist der Anbieter berechtigt, das Konto nach vorheriger Benachrichtigung mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen zu löschen.
§ 17. Änderung der AGB
- Der Anbieter kann die AGB aus wichtigen Gründen ändern, insbesondere bei: Änderung von Rechtsvorschriften, Änderung des Umfangs oder der Art der Erbringung des Dienstes, Änderung der Technologie, Änderungen auf Seiten der Unterauftragsverarbeiter, Sicherheitsanforderungen oder behördlichen Entscheidungen.
- Über die Änderung informiert der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger an die dem Konto zugeordnete E-Mail-Adresse mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen unter Angabe des Umfangs der Änderungen und ihres Grundes.
- Ein Kunde, der die Änderung nicht akzeptiert, kann den Vertrag mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Unterbleibt eine Kündigung, gilt dies als Annahme.
- Änderungen, die sich ausschließlich aus zwingenden Rechtsvorschriften ergeben, treten zu dem in diesen Vorschriften bestimmten Zeitpunkt in Kraft.
- Der Anbieter unterhält unter der Adresse useaxon.io ein Archiv der früheren Fassungen der AGB.
§ 18. Schlussbestimmungen
- Der Vertrag unterliegt polnischem Recht. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der für den Sitz des Anbieters örtlich zuständigen polnischen Gerichte, vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Rechts der Europäischen Union und zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften, die die Parteien nicht wirksam ausschließen können. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
- Streitigkeiten entscheidet das für den Sitz des Anbieters örtlich zuständige ordentliche Gericht. Die Parteien werden vor Anrufung des Gerichts in gutem Glauben versuchen, die Streitigkeit gütlich beizulegen.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag hat in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten der Auftragsverarbeitungsvertrag Vorrang.
- Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen der AGB ist die polnische Fassung maßgeblich.
- Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter kann den Vertrag im Falle der Veräußerung des Unternehmens oder eines organisierten Teils davon übertragen, wobei er den Kunden mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen benachrichtigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Kündigungsrecht zu.
- Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An ihre Stelle tritt die Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Anlagen, die integraler Bestandteil der AGB sind:
- Die AGB werden unentgeltlich unter der Adresse useaxon.io in einer Form bereitgestellt, die das Herunterladen, Wiedergeben und Speichern ermöglicht.
Anlage 1 – Preisliste und Abrechnungsbedingungen
Fassung gültig ab 22.09.2026.
1. Plan Axon Standard
| Währung | Nettoentgelt je Shop und Monat |
|---|
| PLN | 899 |
| EUR | 199 |
| USD | 229 |
Für Kunden aus Polen wird dem Preis die Umsatzsteuer zum Satz von 23 % hinzugerechnet.
2. Leistungsumfang des Plans
Ohne Begrenzung der Anzahl von: Nutzern, Endgeräten, Angeboten, Bestellungen und Kunden.
Im Preis enthalten: die Anwendung in der Browser-Version und als installierbare Version (PWA), lokaler Datenpuffer, Barcode-Scannen, Import des Bedarfs aus einer Tabelle, Oberfläche in den Sprachen PL/EN/DE, Anpassung der Farbgebung an die Corporate Identity des Kunden, Support gemäß Anlage 2, funktionale Updates.
3. Abrechnung
Abrechnungszeitraum: monatlich, im Voraus. Jährliche Abrechnung mit 10 % Rabatt auf Antrag verfügbar.
Zahlungsmethoden: Zahlungskarte und SEPA-Lastschrift für EUR; Zahlungskarte für USD; Zahlungskarte und Überweisung für PLN.
Zahlungsabwicklung: Stripe Payments Europe, Ltd.
4. Testphase
14 Tage, unentgeltlich, ohne Angabe von Kartendaten, voller Funktionsumfang, einmalig je Kunde.
5. Abhängigkeit der Funktionen von Shopware-Lizenzen und -Konfiguration
Einige Funktionen erfordern Lizenzen oder Module auf Seiten von Shopware, die der Anbieter nicht liefert. Die Funktionen der B2B Components sind weder in der Shopware Community Edition noch im Plan Shopware Rise verfügbar. Die Beschaffung und Aufrechterhaltung des entsprechenden Shopware-Plans sowie die Aktivierung der einzelnen Module für die jeweiligen Kundengruppen und Konten obliegen dem Kunden. Der Anbieter vermittelt nicht beim Kauf von Shopware-Lizenzen und haftet nicht für deren Verfügbarkeit, Bedingungen und Kosten.
Ist der erforderliche Plan oder das erforderliche Modul in der Shopware-Instanz des Kunden nicht aktiv, bleiben die entsprechenden Funktionen von Axon nicht verfügbar. Dies stellt weder einen Mangel des Dienstes noch einen Grund für eine Minderung der Vergütung dar.
6. Angekündigte Funktionen
Der MessagePack-Transport, der die Antwortzeit bei großen Katalogen verkürzt, wird nach Veröffentlichung der Basisversion des Dienstes als kostenloses, über den Shopware Store vertriebenes Plugin für Shopware bereitgestellt. Für dessen Installation und Nutzung gelten die Bedingungen des Shopware Store sowie die beim Plugin angegebene Lizenz. Die Funktion ist optional; der Dienst funktioniert auch ohne sie.
7. Pläne PaaS und Self-hosted
Die Bereitstellung in der Infrastruktur des Kunden, eine eigene Domain, dedizierte Module und eine weitergehende Personalisierung unterliegen einer gesonderten Preisgestaltung und einem gesonderten Vertrag. Diese AGB finden auf sie keine Anwendung, soweit der gesonderte Vertrag etwas anderes bestimmt.
8. Premium-Support
Verkürzte Reaktionszeiten und ein dedizierter Entwickler – kostenpflichtige Zusatzleistung, individuelle Preisgestaltung. Die Bedingungen sind in Anlage 2 festgelegt.